Ein Au-pair ist junge Frau oder junger Mann aus dem Ausland, die oder der bis zu einem Jahr bei einer Familie als "aelterer Sohn" oder "aeltere Tochter" lebt und diese Familie 30 Stunden in der Woche bei der Kinderbetreuung und leichter Hausarbeit unterstuetzt. Das Au-pair reist ins Ausland, um in familiaerer Umgebung die Sprache und das Land kennen zu lernen.
Was muss ich koennen?
• Grundkenntnisse der deutschen Sprache
• Erfahrungen im Umgang mit Kindern
• Hilfe im Haushalt
Wenn Sie zudem kinderlieb, kontaktfreudig, zuverlaessig, ehrlich, pflichtbewusst, tolerant und froehlich sind, dann haben Sie alle Voraussetzungen, um ein gutes Au-pair zu werden.
Wie alt muss ich sein?
Wenn Sie ein EU-Buerger sind oder wenn Sie aus Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Malta, Monaco, Neuseeland, San Marino, USA oder Zypern kommen -dann muessen Sie zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.
Fuer alle anderen Bewerber liegt diese Altersgrenze zwischen 18 und 24 Jahren.
Wie kann ich mich bewerben?
1. Zuerst fuellen Sie bitte unseren Bewerbungsbogen fur Au-pair vollstaendig und wahrheitsgemaess aus. Wenn Sie die Moeglichkeit haben, schicken Sie uns bitte online 1 bis 2 Fotos, damit wir Ihre Daten sofort in unsere "Galerie" hinstellen koennen.
2. Nachdem wir Ihre Anmeldung erhalten, werden wir Ihnen an Ihre E-Mail-Adresse zusaetzliche Fragen, Bewerbungsbogen und ein Formular fuer den Arzt schicken. Schreiben Sie bitte au?erdem einen Brief an die Gastfamilie und fuegen Sie 3 bis 4 freundliche Fotos bei. Wenn Sie die Moeglichkeit haben, schicken Sie uns per Post oder E-Mail ein kurzes Video zu - das erleichtert der Gastfamilie ihre Entscheidung fuer Sie.
3. Wenn Sie keine Moeglichkeit haben, uns ein Foto per E-Mail zukommen zu lassen, schicken Sie es uns bitte per Post zu.
Was geschieht, nachdem ich mich angemeldet habe?
1. Ihre Daten werden auf unserer Homepage in der Rubrik "Au-pair Galerie" veroeffentlicht. Die Gastfamilien, die ein Au-pair suchen, koennen so eine Auswahl treffen.
2. Sobald sich eine Familie fuer Sie entschieden hat, erhalten Sie umgehend von uns Bescheid. Sie werden dann die Moeglichkeit haben, mit der Gastfamilie zu telefonieren, um erste Fragen zu klaeren. Welche Themen Sie unbedingt besprechen muessen, sagen wir Ihnen im Voraus.
3. Bei gegenseitigem Interesse senden wir Ihnen die "Einladung" Ihrer Gastfamilie und alle notwendigen Papiere zu.
4. Mit diesen Papieren und einem gueltigen Reisepass koennen Sie in der Botschaft Ihr Visum beantragen.
Der genaue Termin fuer die Einreise wird entweder mit uns oder mit der Gastfamilie direkt abgestimmt.
Wo werde ich wohnen und wie hoch ist das Taschengeld?
Das Au-pair erhaelt freie Unterkunft, Verpflegung, Monatskarte und ein monatliches Taschengeld in Hoehe von min. 205,00 EUR (ab 2006 muss die Summe min. 260 € sein) Die Gastfamilie ist verpflichtet, das Au-pair fuer die Dauer des Aufenthaltes eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Grundsaetzlich bezahlt die Familie auch alle gemeinsamen Ausfluege. Ob Ihre Gastfamilie fuer Anreise und/oder Sprachkurs Anteil an Kosten uebernehmen wird, werden wir Ihnen mitteilen.
Welche Moeglichkeiten gibt es, die deutsche Sprache zu lernen?
Das Au-pair hat genug Zeit zur Verfuegung, um einen Sprachkurs zu besuchen. Die Sprachschule wird von der Gastfamilie mit unserer Unterstuetzung ausgesucht.
Wie lange dauert ein Au-pair-Aufenthalt?
Au-pairs haben die Moglichkeit, bis zu zwoelf Monate bei einer Gastfamilie zu bleiben.
Habe ich die Moglichkeit Urlaub zu machen?
Bei einem jahrigen Au-pair Aufenthalt steht dem Au-pair ein Erholungsurlaub von 4 Wochen
zu, ansonsten fur jeden vollen Beschaftigungsmonat ein Urlaub von 2 Werktagen.
Habe ich die Moglichkeit, einen Urlaub zu machen?
Bei einem einjaehrigen Au-pair-Aufenthalt steht dem Au-pair ein Erholungsurlaub von vier Wochen zu, ansonsten fuer jeden vollen Beschaeftigungsmonat - ein Urlaub von zwei Werktagen.
Welche Einreise, Aufenthalts-und Arbeitserlaubnis-Bestimmungen gibt es? Alle Au-pairs reisen mit einem gueltigen Reisepass ein. Au-pairs benotigen, wenn sie nicht Angehoerige eines Mitgliedstaates der Europaeischen Union (EU) bzw. des Europaeischen Wirtschaftsraums (EWR) sind, eine Aufenthaltserlaubnis fuer die Bundesrepublik Deutschland. Die Aufenthaltserlaubnis muss vor der Ausreise bei der zustaendigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft der Bundesrepublik Deutschland oder ein regional zustaendiges Konsulat) in Form eines Sichtvermerks (Visum) beantragt werden. Der Einreisesichtvermerk bedarf der vorherigen Zustimmung der fuer den Wohnort der Gastfamilie zustaendigen Auslaender-Behorde.
Die Arbeitserlaubnis wird vom oertlich zustaendigen Arbeitsamt erteilt. Sie setzt das Vorhandensein einer gueltigen Aufenthaltserlaubnis oder deren Zusage voraus. Au-pairs aus EU/EWR-Mitgliedsstaaten benoetigen zur Einreise nur ihren gueltigen Personalausweis.